Am 13. März wird eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft treten, die mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf schafft. Im Wesentlichen klären die Änderungen, in welchen Ausnahmefällen es zulässig ist, einen Wolf zu töten und wie mit Wolf-Hund-Hybriden umzugehen ist. Zugleich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art. Wichtigste Präventionsmaßnahme gegen Nutztierrisse ist der Herdenschutz, für den der Bund bereits verschiedene Maßnahmen getroffen hat.