Nordrhein-Westfalen - GW1625m aus den Niederlanden am Niederrhein unterwegs

Am 29. Januar 2022 brach in Bedburg-Hau eine Schafherde von einer Weide aus; ein Schaf wurde auf der benachbarten Straße von einem Auto erfasst und verletzt. Auf der Weide wurden vier Lämmer tot aufgefunden; davon war mindestens ein Lamm durch Bisse getötet worden. An diesem Lamm wurde genetisches Material von einem Wolf mit dem Haplotyp HW22 festgestellt; dieses genetische Merkmal ist für Wölfe kennzeichnend, die ursprünglich aus der Alpenpopulation (Italien, Frankreich, Schweiz) stammen. Eine nähere Bestimmung des Individuums gelang nicht.

Am 12. Februar 2022 wurde in Xanten ein Schaf von einem Wolf gerissen. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen den Wolfsrüden GW1625m identifizieren. Es handelt sich um einen Wolf, der ebenfalls den Haplotyp HW22 trägt und somit ursprünglich aus der Alpenpopulation stammt.

Auch die beiden Übergriffe auf Schafe in Krefeld am 15. und 16. Februar 2022, bei denen insgesamt zwei Schafe getötet und drei Schafe verletzt worden waren, wurden von dem Wolfsrüden GW1625m verursacht.

Die mit dem genetischen Wolfsmonitoring befassten wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden in Deutschland und in den Niederlanden arbeiten eng zusammen, um Wölfe zu erfassen, die internationale Grenzen überschreiten. Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1625m war 2020 in die niederländische Provinz Nord-Brabant eingewandert und hatte südlich von Eindhoven das Territorium Groote Heide begründet. Dort lebte er als territorialer Einzelwolf. Aktuell ist nicht bekannt, ob er sein Territorium dauerhaft verlassen hat oder während der Paarungszeit, die bei Wölfen in Mitteleuropa im Februar ihren Höhepunkt hat, auf der Suche nach einer Partnerin zu einer besonders großen Exkursion aufgebrochen war.

Die Kreise Kleve und der linksrheinische Teil des Kreises Wesel gehören zur Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist in den Wolfsgebieten ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

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