Nordrhein-Westfalen - Territoriales Wolfspaar im Hohen Venn grenzüberschreitend mit Belgien bestätigt

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt, dass sich im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn ein Wolfspaar angesiedelt hat. Das Territorium dieses Wolfspaares liegt schwerpunktmäßig im belgischen Teil des Hohen Venns östlich von Eupen in der Provinz Lüttich und reicht über die Landesgrenze bis nach Monschau in die Städteregion Aachen. Es handelt sich um einen männlichen Wolf mit der Kennung GW926m und eine Wölfin mit der Kennung GW1943f.

Der Wolfsrüde GW926m entstammt der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation; sein Herkunftsrudel ist nicht bekannt. Er war erstmals am 28. Februar 2018 in Kerken im Kreis Kleve genetisch erfasst worden und wanderte dann in den belgischen Teil des Hohen Venns, wo er seit dem Sommer 2018 als territorialer Rüde geführt wird und dort den Namen „Akela“ bekommen hatte. Im Jahr 2019 konnte dieser Wolfsrüde zweimal auf deutscher Seite im Raum Monschau an gerissenen Schafen genetisch nachgewiesen werden: am 12. April 2019 und am 14. Mai 2019.

Die Wölfin GW1943f stammt aus dem Rudel Rodewald in Niedersachsen. Sie wurde erstmals am 28. November 2020 bei Balve im Märkischen Kreis genetisch erfasst und wanderte anschließend innerhalb von nur zwei Wochen in das Territorium des Rüden im belgischen Teil des Hohen Venns, wo sie von den belgischen Behörden am 11. Dezember 2020 genetisch nachgewiesen wurde.

Die Vermutung, dass hier eine Paarbildung erfolgt sein könnte, wurde jetzt durch genetische Untersuchungen von Abstrichproben an toten Schafen durch das Senckenberg-Institut bestätigt: In der Nacht zum 24. März 2021 haben GW926m und GW1943f in Monschau gemeinsam fünf Schafe getötet und befressen. Der Schafhalter wurde informiert, dass er bei der Bezirksregierung Köln eine Entschädigung beantragen kann.

Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostenlose Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen gem. Förderrichtlinien Wolf für alle Weidetierhalterinnen und -halter an: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/weidetierschutz.htm

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn, zu den Förderrichtlinien Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Homepage des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Zurück