Baden-Württemberg - Umweltministerium weist neues Fördergebiet Wolfsprävention im Naturraum Odenwald aus

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat heute (24.03.) den Naturraum Odenwald als neues Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Es ist das zweite Fördergebiet dieser Art in Baden-Württemberg, nachdem sich dort der Wolfsrüde GW1832m niedergelassen hat. Das Fördergebiet umfasst etwa 94 Städte und Gemeinden. Von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) im Westen bis Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im Osten. Von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) im Norden bis Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) im Süden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2630 Quadratkilometern.

Gestern hatten die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg erneut eindeutig einen Wolf anhand eines Fotofallenbilds aus dem Gemeindegebiet Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis identifiziert. Erstmals im September 2020 war ein Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen GW1832m im Neckar-Odenwald-Kreis genetisch nachgewiesen worden. Mit dem aktuellen sicheren sogenannten C1-Nachweis ist davon auszugehen, dass sich der Wolf dauerhaft in der Region aufhält.

Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Tierhaltenden im neuen Fördergebiet, die praxisnahen Hilfen des Landes in Anspruch zu nehmen: „Es ist jetzt wichtig, Schafe, Ziegen und auch Gehegewild möglichst bald mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu schützen. Dabei übernehmen wir beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten zur Anschaffung von entsprechendem Material.“ Auch die mit der Nachrüstung bestehender Zäune und der Unterhaltung eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten sowie der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden voll erstattet, fügte der Minister hinzu.

Wie schon zuvor bei der Ausweisung des Fördergebiets im Schwarzwald gilt zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter haben also bis 23. März 2022 Zeit, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden im Präventionsgebiet von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Schafen und Ziegen sowie landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild also auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war.

Im Schwarzwald gibt es bereits seit Frühjahr 2018 ein solches Fördergebiet, weil dort der Wolfsrüde GW852m als territoriales Tier nachgewiesen ist. Nach dem Nachweis eines weiteren residenten Wolfs (GW1129m) im Mai 2020 hat das Umweltministerium daraufhin das Fördergebiet im Schwarzwald erweitert.

Die Hilfen des Landes im Einzelnen:

  • Innerhalb eines Fördergebiets übernimmt das Land aktuell 100 Prozent der Nettokosten, die Schaf-, Ziegen-, Lama/Alpaka-, und Gehegewildhaltenden entstehen sowie für die Aufrüstung von sogenannten Abkalbe-/Abfohlweiden bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen.
  • Zusätzlich auch anteilig die Kosten, wenn ein Zaun erstmalig errichtet wird, und eine Pauschale für den Unterhalt von wolfsabweisenden Weidezäunen sowie für den Unterhalt von zertifizierten Herdenschutzhunden für
    schaf-/ziegenhaltende Betriebe.

Ansprechpartner für die Förderung sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Die genaue Gebietsabgrenzung sowie die in dem Gebiet liegenden Städte und Gemeinden sind in der Übersichtskarte dargestellt.

Bei Hinweisen zu Sichtungen oder im Verdachtsfall eines Nutztierrisses sollten die Wildtierbeauftragen der Landkreise oder das FVA-Wildtierinstitut kontaktiert werden (0761 4018-274 oder info@wildtiermonitoring.de).

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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