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Welchen gesetzlichen Schutzstatus hat der Wolf in Deutschland und in Polen?

Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Konvention - eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder - aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von „Managementplänen“ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind verboten.

In der DDR war der Wolf eine jagdbare Art, die ab 1984 ganzjährig zum Abschuss freigegeben wurde. Seit der Wiedervereinigung 1990 genießt der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchstmöglichen Schutz. Bis Ende der 1990er Jahre führten einige Bundesländer den Wolf noch als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit. Anschließend unterlag er für mehr als 10 Jahre im ganzen Bundesgebiet nur dem Naturschutzrecht. Seit September 2012 wird der Wolf im Freistaat Sachsen als einzigem Bundesland wieder zusätzlich im Jagdrecht geführt, aber ohne Jagdzeit. Zuständig für den Wolf sind die Fach- und Vollzugsbehörden der Länder.

In Polen ist der Wolf keine jagdbare Art und steht seit 1998 unter Naturschutz. Ausnahmegenehmigungen zum Töten von Wölfen werden in besonderen Fällen erteilt, wenn diese trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Nutztiere reißen.

Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist in Deutschland eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Für den versehentlichen Abschuss sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten vor. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich.